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LT-CZ 33 Kinderwagen-Crashtestmaschine

Kurzbeschreibung:

Diese nach einem Gebrauchsmuster entwickelte Kollisionstechnologie verhindert, dass die Geschwindigkeit des Kinderwagens durch das Begleitfahrzeug beeinflusst wird, gewährleistet die Genauigkeit der Geschwindigkeitsmessung und ermöglicht gleichzeitig die präzise Messung von Position und Aufprallgeschwindigkeit sowie die computergesteuerte automatische Steuerung und Anzeige. Dadurch werden Leistungsmängel in der Kinderwagenproduktion vermieden und die Sicherheit der Nutzer gewährleistet. Sie ist das ideale Testinstrument für wissenschaftliche Forschung und Produktqualitätskontrolle.


Produktdetails

Produkt-Tags

Technische Parameter

1. Aufprallgeschwindigkeit: 2 m/s ± 0,2 m/s
2. Stufenhöhe: 200 ± 1 mm (Wagen)
3. Starre Wand: Dicke 20±0,5 mm (Gehhilfe)
4. Abstellplattform für Kinderwagen: 1000 mm * 1000 mm (L * B)
5. Anzeigemodus: digitale Anzeige auf einem großen LCD-Touchscreen
6. Steuerungsmodus: automatische Steuerung durch einen Mikrocomputer
7. Betriebsmodus: elektrisch automatisch

Produktmerkmale

Diese Vorrichtung umfasst eine Kinderwagen-Crashtestmaschine mit Bodenplatte und Aufprallplatte. Die Aufprallplatte ist an der Bodenplatte befestigt. An der Seite der Aufprallplatte befindet sich eine Rückprallvorrichtung. Auf der anderen Seite der Aufprallplatte ist eine Schiene angebracht, die an einem Ende auf der Aufprallplatte und am anderen Ende auf der Bodenplatte befestigt ist. Die Stütze ist am unteren Ende der Platte etwas höher angebracht. Der Kinderwagen ist über die Räder mit der Schiene verbunden. Über dem Kinderwagen befindet sich keine horizontale Aufprallplattform. An der Unterseite der Aufprallplatte befindet sich eine quadratische Öffnung. Die Oberkante der quadratischen Öffnung liegt über der Oberkante der Plattform, wenn der Kinderwagen auf die Unterseite der Schiene trifft. Der Aufprallblock ist auf der Aufprallplatte und über der quadratischen Öffnung angebracht.

Standard

Die einschlägigen Anforderungen der Normen GB 14748 und GB 14749-2006 „Sicherheitsanforderungen für Babywalker“ müssen erfüllt sein.

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